Heuriger in Gumpoldskirchen
Besuchen Sie uns in den Weinbergen!
Bis ins Jahr 2013 konnte man bei unserem urigen Heuriger (oder auch „Buschenschank“ genannt) mit hausgemachten Speisen wie Salate, Aufstriche, Kümmelbraten etc. und einem guten Glas Wein den Tag genießen.
Unsere Aussteckzeiten (= Öffnungszeiten) für unsere Sturmhütte finden Sie im Bereich Aktuelles. Zusätzlich sind wir auch auf diversen Plattformen vertreten wie dem Heurigenkalender der Marktgemeinde Gumpoldskirchen oder Aus´gsteckt is.
Derzeit bieten wir unsere Weine und Spirituosen über folgende Kanäle an
- Ab Hof Verkauf (Wiener Straße 54, ganzjährig)
- Sturmhütte Taufratzhofer (1. Wiener Wasserleitungsweg, Herbst)
- Weinautomaten in Gumpoldskirchen (Kreisverkehr Wiener Straße/Heidestraße & Parkplatz Mödlingerstrasse, ganzjährig)
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+43 664 1021546 (Reinhard)
+43 650 6037372 (Sandra)
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Öffnungszeiten Sturmhütte
Jährlich
1. Sept. - 26. Okt.
(bei Schönwetter)
Samstag: ab 13:00 Uhr
Sonn-/Feiertag: ab 12:00 Uhr
bis Einbruch der Dunkelheit
Was bedeutet Heurigen und woher kommt der Begriff?

Als Heuriger wird in Österreich einerseits der Jungwein bezeichnet und andererseits auch die Buschenschank, also der Ort an dem er ausgeschenkt wird.
Laut dem NÖ Buschenschank Gesetz ist die Buschenschank wie folgt definiert: „Besitzer von Wein- und Obstgärten sind berechtigt, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes Wein und Obstwein, Trauben- und Obstmost, Trauben- und Obstsaft aus eigener Fechsung sowie selbstgebrannte geistige Getränke entgeltlich auszuschenken (Buschenschank, “Heuriger”)“.
Trotzdem ist der Begriff „Heuriger“ (Singular) oder „Heurigen“ (Singular und Plural) nicht geschützt und kann daher von jeder Gaststätte, etc. verwendet werden.
Für den „echten“ Heuriger in NÖ, und in einigen anderen Bundesländern, wird keine eigene Gewerbeberechtigung benötigt. Es reicht, dass die Voraussetzungen aus der Begriffsdefinition gegeben sind. Im Zuge dessen dürfen jedoch nur kalte Speisen und gewisse selbstgemachte Süßspeisen angeboten werden.
„Echte“ Heurigen findet man hauptsächlich in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten. Wobei in den letzten zwei genannten Bundesländern meistens eher der Begriff Buschenschank (oder Buschenschenke) verwendet wird.
So wie die Bezeichnung in jedem Bundesland etwas anders ist, gibt es auch in jedem Bundesland ein eigenes Gesetz, dass den Heuriger regelt.